Zum Inhalt springen
Calkulon

Finanzen

Abgeltungsteuer Calculator

Was ist Abgeltungsteuer Calculator?

▾

Die Abgeltungsteuer ist die 2009 in Deutschland eingeführte pauschale Kapitalertragsteuer, die auf Einkünfte aus Finanzanlagen erhoben wird. Der Satz beträgt pauschal 25 % auf Zinsen, Dividenden, Kapitalgewinne aus Aktien und Fonds sowie ähnliche Kapitalerträge. Zusätzlich zu den 25 % erhöht der Solidaritätszuschlag (Soli) 5,5 % des Steuerbetrags – allerdings wurde Soli ab 2021 für die meisten Einzelpersonen abgeschafft; Für Gutverdiener kann es dennoch zu einer Abgeltungsteuer kommen. Auch für Kirchenmitglieder fällt eine Kirchensteuer in Höhe von 8 % bzw. 9 % des Steuerbetrags an. Deutsche Banken ziehen die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge zum Zeitpunkt der Zahlung automatisch ab und überweisen sie direkt an das Finanzamt – daher der Name „Abgeltung“. Jeder Anleger erhält einen steuerfreien Sparerpauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr (2.000 Euro für gemeinsam veranlagte Paare ab 2023). Kapitalerträge bis zu diesem Betrag sind völlig steuerfrei. Die Abgeltungsteuer ersetzt für die meisten Privatpersonen praktisch die Einkommensteuer auf Kapitalerträge – Kapitalerträge werden nicht zu anderen Einkünften addiert und mit Grenzsätzen besteuert, sondern letztendlich mit 25 % besteuert. Wenn Ihr Grenzsteuersatz unter 25 % liegt, können Sie in Ihrer Jahreserklärung den günstigeren individuellen Einkommensteuersatz (Günstigerprüfung) beantragen.

Calkulon makes complex calculations simple — built for students and everyday problem-solvers.

Formel

▾
f(x)Abgeltungsteuer = (Kapitalertrag – Sparerpauschbetrag) × 25 %; Soli = Abgeltungsteuer × 5,5 % (falls zutreffend); Kirchensteuer = Abgeltungsteuer × 8 % bzw. 9 % (Kirchenmitglieder); Effektiver Steuersatz (mit Soli, keine Kirchensteuer) ≈ 26,375 %

Variablenbeschreibung

▾
SymbolNameEinheitBeschreibung
SPBSparerpauschbetrag—1.000 €/Jahr steuerfreier Kapitalertragsfreibetrag pro Person (2.000 € für Paare).
AbgStAbgeltungsteuersatz—25 % Pauschale auf steuerpflichtige Kapitalerträge oberhalb des Sparerpauschbetrags.
FAFreistellungsauftrag—Anweisung an die Bank, den Sparerpauschbetrag vor dem Abgeltungssteuerabzug anzuwenden.
GPGünstigerprüfung—Option zur Anwendung des persönlichen Grenzsteuersatzes über die jährliche Steuererklärung, wenn dieser unter 25 % liegt.

Anleitung Abgeltungsteuer Calculator

▾
  1. 1Identifizieren Sie alle Kapitalerträge: Zinsen aus Sparkonten, Dividenden aus Aktien/ETFs und Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Finanzanlagen (Aktien, Anleihen, ETFs, Krypto unter bestimmten Bedingungen).
  2. 2Jede Bank bzw. jeder Makler verfügt über einen Freistellungsauftrag des Anlegers. Die ersten 1.000 Euro pro Jahr (bei Paaren 2.000 Euro) an Kapitalerträgen sind steuerfrei.
  3. 3Sobald der Sparerpauschbetrag aufgebraucht ist, zieht die Bank automatisch 25 % Abgeltungsteuer zuzüglich Soli (falls zutreffend) von jeder Zahlung von Zinsen, Dividenden oder realisierten Gewinnen ab.
  4. 4Kirchenmitglieder melden ihre Mitgliedschaft bitte ihrer Bank (über KiStAM). Die Bank zieht dann automatisch die Kirchensteuer in Höhe von 8 % bzw. 9 % der Abgeltungsteuer ab.
  5. 5Verluste aus Finanzanlagen können nur Gewinne innerhalb derselben Kategorie ausgleichen. Verluste aus Aktien können nur Gewinne aus Aktien (nicht aus Zinserträgen) ausgleichen. Nicht genutzte Verluste werden auf dem Bankkonto auf zukünftige Jahre vorgetragen – oder über Ihre jährliche Steuererklärung bankübergreifend.
  6. 6Geben Sie eine jährliche Steuererklärung ab, wenn Sie die Günstigerprüfung nutzen möchten (prüfen Sie, ob Ihr Grenzsteuersatz unter 25 % liegt), den Sparerpauschbetrag bei mehreren Banken geltend machen oder Verluste bei verschiedenen Maklern verrechnen möchten.
  7. 7Ausländische Kapitalerträge (ausländische Dividenden, ausländische Maklerkapitalgewinne) müssen in der deutschen Einkommensteuererklärung angegeben werden, da deutsche Banken keine Abgeltungsteuer an der Quelle abziehen können.

Gelöste Beispiele

▾
Beispiel 1Zinsen unterhalb des Sparerpauschbetrages
Gegeben:Jährlicher Sparzins 800 €, Einzelanleger
Ergebnis:Steuer: 0 € – innerhalb von 1.000 € Sparerpauschbetrag

1.000 € pro Person jährlich steuerfrei – erteilen Sie einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank.

800 € Zinsen sind durch den 1.000 € Sparerpauschbetrag vollständig abgedeckt. Es wird keine Abgeltungsteuer abgezogen. Verfügt der Anleger über mehrere Banken, muss er die 1.000 Euro über Freistellungsaufträge auf die Konten aufteilen.

Beispiel 2Dividenden und Kapitalgewinne – steuerpflichtiger Teil
Gegeben:Jährlicher Kapitalertrag 3.500 € (Dividende 2.000 € + Veräußerungsgewinn 1.500 €), Sparerpauschbetrag 1.000 € genutzt, keine Kirche
Ergebnis:Steuerpflichtig: 2.500 €; Abgeltungsteuer: 625 €; Soli: 34,38 €; Gesamtsteuer: 659,38 €

Effektiver Satz 26,375 % nach Soli für Einkommen über dem Freibetrag von 1.000 €.

3.500 € – 1.000 € Freibetrag = 2.500 € steuerpflichtig. Abgeltungsteuer: 2.500 € × 25 % = 625 €. Soli (falls zutreffend): 625 € × 5,5 % = 34,38 €. Abgezogener Gesamtbetrag: 659,38 € (26,375 % effektiver Satz).

Beispiel 3Geringes Einkommen – Günstigerprüfung
Gegeben:Grenzsteuersatz 20 %, Kapitalerträge 2.000 € (nach Inanspruchnahme des Sparerpauschbetrags 1.000 €)
Ergebnis:Abgeltungsteuer: 250 € (25 %); Persönlicher Tarif: 200 € (20 %); Rückerstattung: 50 € über Günstigerprüfung

Bei einem Grenzsatz < 25 % gilt der persönliche Satz und die Differenz wird erstattet.

Die Bank hat 250 € zu 25 % abgezogen. Der Einkommensteuersatz beträgt 20 % = 200 € auf denselben Betrag. Geben Sie eine Steuererklärung über die Anlage KAP ab und beantragen Sie eine Günstigerprüfung. Das Finanzamt erstattet Ihnen die zu viel gezahlten 50 €.

Beispiel 4Kirchenmitglied mit Kapitaleinkommen
Gegeben:Kapitalerträge 5.000 €, Sparerpauschbetrag verwendet, Bayern, Kirchenmitglied
Ergebnis:Steuerpflichtig: 4.000 €; Abgeltungsteuer: 1.000 €; Soli (falls zutreffend): variabel; Kirchensteuer: 8 % × 1.000 € = 80 €

Die Kirchensteuer erhöht den effektiven Steuersatz auf Kapitalerträge.

4.000 € steuerpflichtig. Abgeltungsteuer €1,000. Kirchensteuer: 8% × €1,000 = €80. Total: €1,080+ on €4,000 investment income. Effective rate including Kirchensteuer: 27%.

Praktische Anwendungen

▾
🏗️

Investoren, die Freistellungsaufträge bei Maklern und Banken einrichten, um die gesamten 1.000 € Jahresfreibetrag effizient zu nutzen. Diese Anwendung wird häufig von Fachleuten verwendet, die präzise quantitative Analysen benötigen, um die Entscheidungsfindung, Budgetierung und strategische Planung in ihren jeweiligen Bereichen zu unterstützen

🔬

Personen mit geringem Einkommen beantragen bei der Anlage KAP die Günstigerprüfung und erhalten zu viel gezahlte Abgeltungssteuer zurück. Branchenexperten verlassen sich auf diese Berechnung, um die Leistung zu bewerten, Alternativen zu vergleichen und die Einhaltung etablierter Standards und behördlicher Anforderungen sicherzustellen

📊

ETF-Investoren verstehen die Auswirkungen der jährlichen Vorabpauschale-Ausschüttungssteuer auf thesaurierende Fonds. Akademische Forscher und Studenten nutzen diese Berechnung, um theoretische Modelle zu validieren, Kursaufgaben zu erledigen und ein tieferes Verständnis der zugrunde liegenden mathematischen Prinzipien zu entwickeln

🏥

Steuerberater erläutern Aktienfondsanlegern die Teilfreistellung und berechnen die effektiven Sätze nach Befreiungen. Finanzanalysten und -planer integrieren diese Berechnung in ihren Arbeitsablauf, um genaue Prognosen zu erstellen, Risikoszenarien zu bewerten und den Stakeholdern datengesteuerte Empfehlungen zu präsentieren

⚙️

Kirchenmitglieder bestätigen ihren KiStAM-Status bei Maklern, um den korrekten Kirchensteuerabzug auf Kapitalerträge sicherzustellen. Diese Anwendung wird häufig von Fachleuten verwendet, die eine präzise quantitative Analyse zur Unterstützung der Entscheidungsfindung, Budgetierung und strategischen Planung in ihren jeweiligen Bereichen benötigen

Sonderfälle

▾

Vorabpauschale für thesaurierende ETFs

{'title': 'Vorabpauschale für thesaurierende ETFs', 'body': „Seit 2018 unterliegen thesaurierende ETFs der Vorabpauschale – einer angenommenen jährlichen Ausschüttung, die sich aus der Basisrendite des Fonds berechnet 2024, die Basisrendite wurde im Januar veröffentlicht.}

Ausländische Investitionserträge

{'title': 'Ausländische Kapitalerträge', 'body': 'Erträge aus ausländischen Aktien oder Anleihen, die bei einem deutschen Broker gehalten werden, unterliegen automatisch der Abgeltungsteuer durch die deutsche Bank. Einkünfte aus Konten, die bei ausländischen Brokern geführt werden, müssen über die Anlage KAP selbst deklariert werden. Ausländische Steuergutschriften (über Doppelbesteuerungsabkommen) können die deutsche Steuerlast reduzieren.} Dieser Randfall tritt häufig bei professionellen Anwendungen der Abgeltungsteuerberechnung auf, bei denen es um Randbedingungen oder Extremwerte geht. Praktiker sollten dokumentieren, wann diese Situation auftritt, und überlegen, ob alternative Berechnungsmethoden oder Anpassungsfaktoren für ihren spezifischen Anwendungsfall besser geeignet sind.

Teilfreistellung für deutsche Aktien

{'title': 'Teilfreistellung für deutsche Aktien (Teilfreistellung)', 'body': 'Aktienfonds und ETFs, die in deutsche oder ausländische Aktien investieren, profitieren von einer Teilfreistellung (teilweise Befreiung) auf Ausschüttungen und Kapitalgewinne: 30 % der Gewinne und Erträge aus Aktienfonds sind von der Abgeltungsteuer befreit (wodurch der effektive Steuersatz auf 17,5 % sinkt). Für Mischfonds (15 %) und Immobilienfonds (60 % bzw. 80 %) gelten unterschiedliche Befreiungssätze.‘}

Alte Bestände (vor 2009)

{'title': 'Old Holdings (vor 2009)', 'body': 'Finanzielle Vermögenswerte, die vor dem 1. Januar 2009 gehalten wurden (Altbestand), waren Bestandsschutz und Kapitalgewinne waren steuerfrei. Diese Befreiung wurde ab 2018 für die meisten Vermögenswerte abgeschafft. Bestimmte alte Bestimmungen können jedoch unter bestimmten Bedingungen immer noch für Vermögenswerte gelten, die seit vor 2009 kontinuierlich gehalten werden.} Wenn dieses Szenario bei Berechnungen zur Abgeltungsteuer auftritt, sollten Benutzer überprüfen, ob ihre Eingabewerte innerhalb des erwarteten Bereichs liegen, damit die Formel aussagekräftige Ergebnisse liefert. Eingaben außerhalb des Bereichs können zu mathematisch gültigen, aber praktisch bedeutungslosen Ausgaben führen, die nicht die realen Bedingungen widerspiegeln.

Abgeltungsteuer-Effektivsätze

▾
Art des SteuerzahlersAbgeltungsteuer+ Soli+ Kirchensteuer (9%)Effektiver Zinssatz
Standard (keine Kirche, Soli abgeschafft)25,00 %0%0%25,00 %
Standard + Soli (Gutverdiener)25,00 %+1,375 %0%26,375 %
Kirchenmitglied (anderer Staat)25,00 %+1,375 %+2,25 %28,625 %
Günstigerprüfung (Grenzsatz 20%)20,00 %Variable0%<25 %
Sparerpauschbetrag (erste 1.000 €)0%0%0%0%

Häufig gestellte Fragen

▾
Q

Was ist der Sparerpauschbetrag?

A

Mit dem Sparerpauschbetrag werden die ersten 1.000 Euro pro Jahr an Kapitalerträgen für Alleinstehende bzw. 2.000 Euro für gemeinsam veranlagte Paare (ab 2023) von der Steuer befreit. Eröffnen Sie einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank oder Ihrem Makler, damit der Zuschuss automatisch angewendet wird. In der Praxis ist dieses Konzept von zentraler Bedeutung für die Berechnung der Abgeltungsteuer, da es die Kernbeziehung zwischen den Eingangsvariablen bestimmt.

Q

Was ist ein Freistellungsauftrag?

A

Ein Freistellungsauftrag ist eine formelle Anweisung an Ihre Bank, die Abgeltungssteuer erst abzuziehen, wenn Ihre Kapitalerträge den dieser Bank zugewiesenen Sparerpauschbetrag übersteigen. Sie können die 1.000-Euro-Zuteilung auf mehrere Banken aufteilen. Die Gesamtsumme der Freistellungsaufträge darf die Jahresgrenze von 1.000 € nicht überschreiten. In der Praxis ist dieses Konzept von zentraler Bedeutung für die Berechnung der Abgeltungsteuer, da es die Kernbeziehung zwischen den Eingangsvariablen bestimmt.

Q

Wie wird die Abgeltungsteuer auf ETF-Ausschüttungen angewendet?

A

ETF-Ausschüttungen (Exchange-Traded Fund) werden als Dividenden behandelt und unterliegen einer Abgeltungssteuer von 25 % zuzüglich Soli. Für thesaurierende ETFs, bei denen Ausschüttungen automatisch reinvestiert werden, gilt jährlich eine Vorabpauschale, die auf der Grundlage einer veröffentlichten Basisrendite berechnet wird. Dadurch wird sichergestellt, dass auch bei reinvestierten Erträgen Steuern gezahlt werden. Der Prozess beinhaltet die systematische Anwendung der zugrunde liegenden Formel auf die gegebenen Eingaben. Jede Variable in der Berechnung trägt zum Endergebnis bei, und das Verständnis ihrer individuellen Rollen trägt dazu bei, eine genaue Anwendung sicherzustellen.

Q

Können Anlageverluste Anlagegewinne ausgleichen?

A

Ja, aber innerhalb der Kategorien: Kapitalverluste aus Aktien können nur Kapitalgewinne aus Aktien ausgleichen. Verluste aus anderen Vermögenswerten (Anleihen, Zinsen) können Gewinne derselben Kategorie ausgleichen. Verluste können normale Einkünfte wie Gehälter nicht ausgleichen. Das Finanzamt ermöglicht mit der Anlage KAP eine bankübergreifende Verlustverrechnung über die jährliche Steuererklärung.

Q

Was ist die Günstigerprüfung?

A

Mit der Günstigerprüfung können Anleger mit einem Grenzeinkommensteuersatz unter 25 % ihre Kapitalerträge stattdessen mit ihrem persönlichen niedrigeren Steuersatz besteuern lassen. Legen Sie Ihrer jährlichen Steuererklärung die Anlage KAP bei und fordern Sie den Scheck an. Eventuell zu viel gezahlte Abgeltungsteuer wird erstattet. In der Praxis ist dieses Konzept von zentraler Bedeutung für die Berechnung der Abgeltungsteuer, da es die Kernbeziehung zwischen den Eingangsvariablen bestimmt.

Q

Gilt die Abgeltungsteuer für Kryptowährungen?

A

Kryptowährungen werden für Zwecke der Abgeltungssteuer nicht wie finanzielle Vermögenswerte behandelt. Kryptogewinne werden als private Veräußerungsgeschäfte besteuert – wenn sie weniger als 12 Monate gehalten werden, unterliegen Gewinne der Besteuerung mit Ihrem persönlichen Grenzeinkommensteuersatz. Bei einer Haltedauer von mehr als 12 Monaten sind Gewinne steuerfrei. Banken behalten Kryptogewinne nicht automatisch ein.

Q

Was ist die NV-Bescheinigung?

A

Mit einer NV-Bescheinigung des Finanzamtes können Geringverdiener ihre Bank anweisen, überhaupt keine Abgeltungsteuer abzuziehen – über den Sparerpauschbetrag hinaus. Es steht Personen offen, deren Gesamteinkommen den Grundfreibetrag (11.784 Euro im Jahr 2024) nicht übersteigt, etwa Rentner oder Studenten. In der Praxis ist dieses Konzept von zentraler Bedeutung für die Berechnung der Abgeltungsteuer, da es die Kernbeziehung zwischen den Eingangsvariablen bestimmt.

Q

Können ausländische Kapitalerträge im Rahmen der Abgeltungsteuer besteuert werden?

A

Ausländische Kapitalerträge, die außerhalb eines deutschen Bankkontos erzielt werden, müssen in der jährlichen Einkommensteuererklärung angegeben werden. Sie unterliegen den Vorschriften der Abgeltungsteuer, können jedoch nicht automatisch an der Quelle einbehalten werden. Gezahlte ausländische Steuern können über die Anlage AUS auf die deutsche Steuer angerechnet werden, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Dies ist ein wichtiger Gesichtspunkt bei der Arbeit mit Abgeltungsteuerberechnungen in praktischen Anwendungen.

Häufige Fehler vermeiden

▾
  • !Es werden keine Freistellungsaufträge bei jeder Bank eingerichtet, was zu einem unnötigen Abgeltungssteuerabzug auf die ersten 1.000 € Einkommen führt.
  • !Bei Überschreitung des gesamten Sparerpauschbetrags von 1.000 € bei mehreren Bankfreistellungsaufträgen entsteht eine Verpflichtung zur Erstattung des Überschusses in der Jahreserklärung.
  • !Die Günstigerprüfung nicht beantragen, wenn der Grenzsteuersatz unter 25 % liegt – zu viel gezahlte Steuer geht verloren, wenn sie nicht geltend gemacht wird.
  • !Die Behandlung von Kryptowährungsgewinnen unterliegt der Abgeltungsteuer – sie werden anders behandelt als private Verkaufstransaktionen.
  • !Ich verstehe die Vorabpauschale für thesaurierende ETFs nicht und werde von der jährlichen Steuer auf Fonds ohne Ausschüttungen überrascht.
  • !Kein Verlustvortrag zwischen verschiedenen Brokern über die jährliche Anlage-KAP-Einreichung.
💡

Profi-Tipp

Richten Sie Ihren gesamten Sparerpauschbetrag von 1.000 € (oder 2.000 € für Paare) bei einer Bank ein, wenn Sie dort hauptsächlich investieren. Wenn Sie den Betrag auf mehrere Institutionen verteilen, verfolgen Sie den Gesamtbetrag, um sicherzustellen, dass Sie nicht die Jahresgrenze überschreiten oder den Zuschuss bei einer Institution nicht ungenutzt lassen, während Sie bei einer anderen Steuer zahlen.

⭐

Wussten Sie?

Die Abgeltungsteuer wurde 2009 unter anderem eingeführt, um die Besteuerung von Kapitalerträgen zu vereinfachen, die zuvor mit individuellen Grenzsätzen besteuert wurden, die eine komplexe jährliche Berichterstattung erforderten. Die Vereinfachung wurde teilweise durch die Komplexität der Vorabpauschale-Regeln für thesaurierende ETFs, die heute das Anlageinstrument der Wahl für deutsche Privatanleger sind, wieder zunichte gemacht.

📖Schwierigkeit:Mittel
Nur zu Informationszwecken. Dieses Tool stellt keine Finanzberatung dar. Konsultieren Sie einen qualifizierten Finanzberater, bevor Sie Anlage- oder Finanzentscheidungen treffen.
Deep Dive

Read the full guide on how to use this calculator effectively

Weiterlesen →
Formula-verified for precision
Reviewed October 2026
Our methodology

Holen Sie sich wöchentliche Mathe-Tipps

Schließen Sie sich 12.000+-Abonnenten an, die jede Woche Taschenrechner-Tipps erhalten.

🔒
100% Kostenlos
Keine Anmeldung
✓
Genau
Geprüfte Formeln
⚡
Sofort
Ergebnisse beim Tippen
📱
Mobilfreundlich
Alle Geräte

Einstellungen